Technische Isolierungen und Brandschutz
Die Planung von Maßnahmen für den vorbeugenden Brandschutz in der Haustechnik wird immer komplexer. Ursächlich hierfür sind sowohl die Vielzahl verschiedenartiger Rohrleitungen und Elektroleitungen, die jeweils unterschiedliche Anwendungen haben. Welche Folgen hat dies für die Technische Fachberatung?
Ist die im konkreten Bauvorhaben geplante Anwendung eines Brandschutzsystems dort beschrieben und in allen Details abgedeckt? Wenn nicht, dann verhindert dies unter Umständen später bereits die öffentliche, baurechtliche Abnahme. Auch privatrechtlich können sich hieraus Probleme für den Ausführenden ergeben, wenn sein Auftraggeber aufgrund einer Abweichung die Abnahme verweigert.
Gründliche Recherche empfohlen
Vor Ausschreibung und Verarbeitung müssen die Verwendbarkeitsnachweise der vorgesehenen Abschottungssysteme auch deshalb genau geprüft werden, weil viele Systeme nur innerhalb bestimmter Grenzen einsetzbar sind. Und diese Grenzen können sehr eng gefasst sein, sogar nur ein einziges Rohrleitungssystem eines Herstellers betreffen. Auch bei der Verwendung verschiedener Systeme nebeneinander sind nahezu immer zusätzliche formale und technische Anforderungen zu beachten. Zu empfehlen ist deshalb, dass Fachplaner und Ausführende auch die Verwendbarkeitsnachweise anderer Gewerke betrachten, deren Produkte in unmittelbarer Nähe eingebaut werden, um bewerten zu können, ob die Anwendung eines bestimmten Brandschutzsystems in der gegebenen Situation möglich ist. Die Spezialisten von Rockwool beraten in der Praxis häufig zu Systemen verschiedener Hersteller, die im Schacht kombiniert werden sollen.
Kein Jahr ohne neue Prüfungen
Je mehr Einbauvarianten ein bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis für ein Brandschutzsystem umfasst, desto besser für alle, denn jede abweichende Anwendung verursacht eine individuelle Nachweispflicht. Allein von Rockwool werden deshalb pro Jahr bis zu sieben große Brandversuche für Leitungsabschottungen durchgeführt, um durch die Erweiterung der Verwendbarkeitsnachweise möglichst viele Aufgabenstellungen der Praxis zeitnah abzudecken. Häufig finden Brandversuche und Prüfungen sogar unabhängig von Anforderungen des DIBt statt, weil es wiederkehrende Fragen zu bestimmten Aufgabenstellungen gibt wie zur Abschottung von Leitungsanlagen in Holzdecken.
Systemprüfungen für mehr Sicherheit
Grundsätzlich sollten Planer und Verarbeiter stets versuchen, sowohl nicht wesentliche als auch – erst recht – wesentliche Abweichungen vom bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis eines Brandschutzsystems zu vermeiden. Zum Beispiel, indem sie darauf achten, dass Leitungen mit ausreichenden Abständen zueinander und zu anderen Bauteilen verlegt werden. Oder indem sie Systeme ausschreiben und verarbeiten, die auf allen Leitungsarten eingesetzt werden können und für möglichst viele praxisrelevante Einbausituationen geprüft wurden.
Schnelle Hilfe im Zweifelsfall
Weicht die geplante Anwendung eines Brandschutzsystems vom bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis ab, so muss geklärt werden, ob es sich um eine nicht wesentliche oder wesentliche Abweichung handelt. Damit die Technische Beratung von Rockwool bei der Abklärung helfen kann, werden zunächst alle Daten zu den im Objekt verarbeiteten Leitungen, Decken, Wänden und anderen Umgebungsbedingungen gebraucht.
Eine nicht wesentliche Abweichung ist baurechtlich abnahmefähig, sofern etwa in Bezug auf den Brandschutz der geforderte Feuerwiderstand eines Bauteils trotz der Abweichung erreicht wird. Im Falle einer wesentlichen Abweichung vom bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis ist eine Abnahme nur bei Vorliegen einer Zustimmung im Einzelfall ZiE bzw. einer vorhabenbezogenen Bauartengenehmigung der obersten Bauaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes möglich. Diese dokumentiert die zur Kompensation der Abweichung ergriffenen zusätzlichen baulichen Maßnahmen.
Individuelle Stellungnahmen
Grundsätzlich ist der Ersteller einer Abschottung verpflichtet, eine Übereinstimmungserklärung seiner Leistung mit dem bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis des verbauten Systems abzugeben. Eine nicht wesentliche Abweichung hat er hierbei zu dokumentieren. Das Problem: Häufig sieht der Ersteller sich nicht in der Lage festzustellen, ob eine Abweichung nicht wesentlich oder wesentlich ist. Außerdem wird in den meisten Fällen eine Einordnung der Abweichung als nicht wesentlich allein durch den Ersteller bei der baurechtlichen Abnahme nicht akzeptiert. Der Prüfer verlangt dann eine Bewertung durch den Systeminhaber, den Hersteller oder eine anerkannte Prüfstelle.
Die Gründe für Abweichungen können mannigfach sein. So können eine sehr individuelle Einbausituation oder der Einsatz neuartiger, bisher kaum geprüfter Rohrleitungen durch bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise noch nicht gedeckt sein. Vor allem bei Sanierungen oder Nutzungsänderungen von Gebäuden ergeben sich regelmäßig Zwänge durch die Bestandssituation. In Einzelfällen führen auch eine mangelhafte Planung oder Ausführung dazu, dass eine Abweichung festgestellt wird.
Zuverlässige Bewertung der Abweichung
Um eine Abweichung verlässlich einordnen zu können, ist zunächst zu klären, in welchen Details und in welchem Umfang die Anwendung abweicht (Rohrart, Art der Wand/Decke, Art der Befestigung der Rohrleitung, verwendete Brandschutzkomponenten, deren Abmessung und Art des Einbaus). Bei der anschließenden Bewertung kann der Interpretationsspielraum berücksichtigt werden, den der maßgebliche bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis bietet. Maßgebend für die Bewertung sind die baurechtlich definierten Schutzziele sowie diverse baurechtliche Konkretisierungen z. B. in der MLAR, die vorgegebenen Prüfkriterien gemäß Prüfnormen, die sich daraus ergebenden Versagenskriterien, Erfahrungen aus Brandversuchen, und die daraus für das Brandschutzsystem erkennbaren Reserven.
Im besten Fall wurde die zur Diskussion stehende Anwendung des Systems bereits ähnlich geprüft und die Prüfung laut vorliegendem Prüfbericht bestanden.
Zusammenfassung
Eine Vielzahl von Anfragen an Rockwool beziehen sich heute auf Anwendungen, die als nicht wesentliche Abweichungen eingestuft und in einer individuellen technischen Stellungnahme nachvollziehbar als solche beschrieben werden können. Im Schnitt fertigen die Fachleute des Herstellers pro Woche bis zu 15 solcher Stellungnahmen. Wären die baurechtlichen Verwendbarkeitsnachweise z. B. der „Conlit“-Produkte nicht schon heute so umfangreich, wie sie es sind, läge die Zahl sogar noch weitaus höher. Mit Blick auf die Zeiträume, die in der Praxis zwischen erfolgreicher Brandprüfung und der Erweiterung des baurechtlichen Verwendbarkeitsnachweises vergehen, begrüßt es die Rockwool, dass das Bauordnungsrecht eine baurechtliche Abnahme bei nicht wesentlichen Abweichungen zulässt. Dies erhält wichtige Gestaltungsfreiräume. Angesichts der vielfältigen Anforderungen an den Brandschutz bleibt der folglich entstehende Beratungsbedarf allerdings sehr hoch.
Wesentliche Abweichung vom Verwendbarkeitsnachweis
Geht es um eine nicht wesentliche Abweichung, dann können die Spezialisten von Rockwool die geplante Anwendung eines „Conlit“-Brandschutzsystems technisch bewerten und Empfehlungen aussprechen. Sie leisten diese Bewertung als technische Unterstützung für den Ausführenden, der häufig nicht beurteilen kann, ob es sich um eine nicht wesentliche oder wesentliche Abweichung handelt.
Hat Rockwool selbst bisher keinen vergleichbaren Anwendungsfall geprüft, so kann ein Bauherr oder ein ausführendes Unternehmen eine gutachterliche Stellungnahme in Auftrag geben. Rockwool bewertet dann technisch, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass eine Lösung durch zusätzliche bauliche Maßnahmen möglich ist. Der Gutachter schlägt Maßnahmen vor, durch welche die geforderte Feuerwiderstandsfähigkeit zuverlässig erreicht werden kann. Im nächsten Schritt müssen vorhabenbezogene Genehmigungen der entsprechenden Ausführung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragt werden. Diese kann eine Zustimmung im Einzelfall oder eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung erteilen.